Garantiebedingungen Mein-neues-Garagentor.de


Unsere Garantiebedingungen

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Darüber hinaus bestehen für unsere Garagentore, Torantriebe und Zubehör folgende Herstellergarantien:


Ryterna Garagentore


Es besteht eine Herstellergarantie (weitere Informationen und Hinweise zur Garantie siehe unten!) seitens des Garantiegebers

Ryterna Deutschland

Vertriebs- und Produktions GmbH

Turmstraße 136

D-36093 Künzell

Der räumliche Geltungsbereich der Garantie ist beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland.

Diese Garantie gilt für unsere Tortypen:

HINWEIS:

Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Garantiebedingungen:

  1. Ryterna gewährt für Torsegmente 10 Jahre Garantie auf Durchrostung.
  2. Ryterna gewährt 5 Jahre Garantie für Federn, Seile, Trommeln, Rollen, Scharniere und sonstige Verschleißteile der Tortypen TL, R 30, R 40 bei der gewöhnlichen Verwendung in Privathaushalten – jedoch höchstens 5 Zyklen pro Tag (1 Zyklus besteht aus einem Öffnen und einem Schließen).
  3. Ryterna gewährt 2 Jahre Garantie für Tore und Torblätter…
  4. Die Sichtprüfung im Außenbereich eingesetzter Torpaneele sollte aus einer Entfernung von 3 m mit bloßem Auge durchgeführt werden. Beim Austausch einzelner Paneele können Farbunterschiede auftreten.
  5. Tore müssen in einem trockenen, sonnenlosen Raum gelagert und binnen drei Monaten seit dem Zustellungstag montiert werden.
  6. Die Garantie gilt in dem Land, in dem das Erzeugnis verkauft wurde. Für die Gewährung der Garantie müssen das ausgefüllte Gewährleistungsbuch („Torpass“) und der Kaufbeleg (Quittung/Rechnung) vorgelegt werden.

Ausnahmen:

  • Beschädigungen unter Einfluss von Dritten.
  • Verformungen der Torsegmente infolge der thermischen Unterschiede zwischen den Innen- und Außentemperaturen.
  • Farbveränderungen aufgrund der natürlichen Umgebungseinflüsse können nicht als Reklamation anerkannt werden.
  • Beschädigungen beim Transportieren und Ausladen.
  • In Fällen von Feuchtigkeitskondensation.
  • Beschädigungen bei nicht ordnungsgemäßer Montage bzw. Bedienung.
  • Beschädigungen infolge nicht ausreichender oder nicht regelmäßig erfolgter Wartung. Die durchgeführte Wartung muss im Torpass dokumentiert werden.
  • Beschädigungen infolge der Verwendung von nicht originalen Teilen.
  • Beschädigungen durch äußere Einwirkungen (Feuer, Wasser, Salz, Säure, Lauge oder besonderen Umgebungsbedingungen wie z.B. in Küstengebieten)
  • Falls das Produkt kein Typenschild mit Produktionsnummer und -datum hat bzw. dieses unleserlich ist, wird keine Garantie gewährt.



ConDoor Garagentore


Es besteht eine Herstellergarantie (weitere Informationen und Hinweise zur Garantie siehe unten!) seitens des Garantiegebers

ConDoor Residential Doors BV

Handelsweg 31

3899 AA Zeewolde / Niederlande

Diese Garantie gilt für unsere Tortypen:

 

10 Jahre „Royal Warranty“

Garantiert jahrelang problemloser Betrieb

Ein Garagentor sollte schön sein und optisch zum Haus passen. Außerdem möchten Sie ein Tor haben, das garantiert langlebig und sicher ist. Das gilt sowohl für die Konstruktion und die verwendeten Materialien als auch für alle Bauteile. Beim Kauf eines neuen Garagentores ist ein jahrelanger problemloser Betrieb garantiert, dafür sorgen wir! Unser Vertrauen in die Qualität und Verlässlichkeit unserer High-Line Garagentore schlägt sich in der Garantie nieder, die wir Ihnen bieten:

10 Jahre vollständige Garantie auf das Tor und 5 Jahre auf den Elektroantrieb.

Die Garantie bietet Ihnen Sicherheit und unterstreicht die neue Norm!

Garantiebedingungen

Wenn das Garagentor ordnungsgemäß eingebaut wurde und entsprechend gewartet wird, wird es bei normalem Betrieb jahrelang halten. Selbstverständlich gelten dabei einige klare Spielregeln, ohne Kleingedrucktes!

Wir listen die Garantiebedingungen für Sie auf:

  • Das Garagentor muss privat genutzt werden.
  • Das Garagentor muss von einem autorisierten Händler korrekt installiert sein.
  • Das Garagentor muss jedes Jahr belegbar gewartet worden sein.
  • Die Garantie erlischt nach Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch.
  • Die Garantie gilt nicht für Verfärbungen des Torblattes aufgrund von Witterungseinflüssen.

Servicevertrag

Geben Sie bei der Bestellung an, dass Sie diese einzigartige Garantie nutzen möchten und wir kümmern uns darum! Erkundigen Sie sich auch nach den Möglichkeiten eines Servicevertrages, wir informieren Sie gerne über unseren jährlichen Wartungsservice. So bleibt Ihr Tor gut gewartet und Sie erfüllen zugleich die Garantiebedingungen.



Es besteht eine Herstellergarantie (weitere Informationen und Hinweise zur Garantie siehe unten!) seitens des Garantiegebers

Teckentrup GmbH & CO. KG

Industriestraße 50

D-33415 Verl

Der räumliche Geltungsbereich der Garantie ist beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland.

Diese Garantie gilt für unsere Tortypen:

  • Teckentrup Car Teck Sektional- und Schwingtore

HINWEIS:

Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.


Garantiebedingungen

TECKENTRUP garantiert nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Garantie, dass die TECKENTRUP Car Teck Sektional- & Schwingtore für den Zeitraum von 10 Jahren ab Auslieferung bei maximal 5 Torbetätigungen (auf/zu) pro Tag frei von Material- und Herstellungsfehlern sein werden (Haltbarkeitsgarantie).

Auf TECKENTRUP Torantriebe der Modellreihe TA 12.2, TA 20.2 und TA 40.2, die in TECKENTRUP Car Teck Sektional- & Schwingtoren eingebaut sind und/oder mit ihnen verwendet werden, gewährt TECKENTRUP eine 2-jährige Garantie auf das Antriebssystem.

Auf die eingesetzten Torantriebe CarTeck Drive 500, CarTeck Drive 600 und CarTeck Drive 600 pro+ der Sommer Antriebs- und Funktechnik GmbH die in TECKENTRUP Car Teck Sektional- & Schwingtoren eingebaut sind und/oder mit ihnen verwendet werden, gewährt TECKENTRUP eine 5-jährige Garantie auf das Antriebssystem und eine 2-jährige Garantie auf Funk, Zubehör, Rohrmotoren und Schranken.

Für Ersatzlieferungen beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens aber die laufende Garantiefrist. Durch die Inanspruchnahme der gewährten Garantie der Sommer Antriebs- und Funktechnik GmbH auf die eingesetzten Torantriebe verlängert sich die gesamte Garantiezeit nicht.

Für den Zeitraum von 5 Jahren ab Auslieferung gewährt TECKENTRUP eine Garantie auf Federn, Draht- seilen, Laufrollen, Scharnieren und Umlenkrollen der TECKENTRUP Car Teck Sektional- & Schwingtore bei normaler Beanspruchung von maximal 5 Torbetätigungen (auf/zu) pro Tag.

Für Ersatzlieferungen beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens aber die laufende Garantiefrist.

Für die Dauer der jeweiligen Garantie beseitigen wir Mängel am TECKENTRUP Car Teck Sektional- oder Schwingtor, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen mangelfreie Ware zu ersetzen, nachzubessern oder einen Minderwert zu erstatten. Die Kosten für den Aus- und Einbau sowie Kosten einer unverlangten Rücksendung werden nicht erstattet.

Die jeweilige Garantie gilt nur für das Land, in dem das TECKENTRUP Car Teck Sektional- oder Schwingtor gekauft worden ist. Das TECKENTRUP Car Teck Sektional- oder Schwingtor muss auf dem von uns vorgegebenen Vertriebsweg gekauft worden sein. Der jeweilige Garantie-Anspruch gilt nur für Schäden, die innerhalb der Garantiezeit entstanden sind.

Die jeweilige Garantie gilt nicht für TECKENTRUP Car Teck Sektional- oder Schwingtore, die extremen Einflüssen, z.B. korrosiven Einflüssen durch eine Beanspruchung in Meeresnähe, ausgesetzt sind.

Ausgeschlossen sind ferner:

  • Schäden durch fremde Einwirkung oder Leistung, in besonderen Montagen Dritter
  • Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau sowie sachfremde Inbetriebnahme und Bedienung entstanden sind
  • Schäden, die durch äußere Einflüsse, wie Feuer, Wasser, Salze, Laugen, Säuren und anormale Umwelteinflüsse entstanden sind
  • Farbänderungen, die im Laufe der Zeit auftreten
  • Ausdehnung des Torblattes durch Sonneneinstrahlung
  • Transportschäden
  • Verschleiß- und Verbrauchsteile der Torantriebe (z.B. Glühbirnen, Sicherungen, Batterien)
  • Schäden, die durch unterlassene Pflege und Wartung sowie falsche oder nicht rechtzeitig ausgeführte Schutzanstriche entstanden sind
  • Schäden, die durch die Verwendung von Teilen fremder Herkunft ohne Herstellerzustimmung entstanden sind
  • Schäden, die durch fahrlässige oder mutwillige Zerstörung und Beschädigung sowie infolge von höherer Gewalt entstanden sind.

Die Garantie erlischt, wenn uns der Mangel nicht unverzüglich nach dessen Feststellung schriftlich angezeigt worden ist und bzw. oder die Produktnummer entfernt bzw. unkenntlich ist. Weitere Ansprüche kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht geltend machen, insbesondere keine Schadensersatzansprüche jedweder Art.

Diese Garantieerklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.



Garagentorantriebe & Zubehör


Es besteht eine Herstellergarantie (weitere Informationen und Hinweise zur Garantie siehe hier oder weiter unten!) seitens des Garantiegebers

Sommer Antriebs- und Funktechnik GmbH

Hans-Böckler-Straße 21-27

D-73230 Kirchheim/Teck

mit einer Dauer von

  • 5 Jahren auf die Antriebstechnik, Motor und Motorsteuerung
  • 2 Jahren auf Funk, Zubehör, Rohrmotoren und Schranken

Der räumliche Geltungsbereich der Garantie ist beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland.


HINWEIS
:

Ihre gesetzlichen Rechte werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Es gelten die folgenden Garantiebedingungen:

für Garagentor-, Drehtor-, Schiebetor-, Industrietorantriebe, Schranken, Rohrmotoren, Funk und Zubehör

Vielen Dank für Ihr Vertrauen in Produkte aus dem Hause

SOMMER Antriebs- und Funktechnik GmbH.

Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus dem Kaufvertrag leisten wir folgende Teilegarantie, beginnend ab Rechnungsdatum des SOMMER Beleges:

5 Jahre Garantie

  • 5 Jahre auf die Antriebstechnik, Motor und Motorsteuerung
  • 2 Jahre auf Funk, Zubehör, Rohrmotoren und Schranken

Ein Garantieanspruch ist ausgeschlossen bei Verbrauchsmitteln und Verschleißteilen, z. B. Batterien, Leuchtmitteln usw.

Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens aber die laufende Garantiezeit. Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die gesamte Garantiezeit nicht.

Voraussetzungen

Der Garantieanspruch ist eingeschränkt auf das Land, in dem das Produkt gekauft wurde. Die Ware muss auf einem von SOMMER vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden sein. Ein entsprechender Kaufbeleg muss vorliegen und eingereicht werden. Indirekte Kunden der Firma SOMMER müssen sich an den entsprechenden Handelspartner wenden, bei dem das Produkt bezogen wurde.

Der Garantieanspruch besteht nur für den Schaden am Vertragsgegenstand selbst.

Die Gesamtanlage (z. B. Antrieb und Tor) wurde nach geltenden Normen (z. B. nach ASR A1.7) in den vorgeschriebenen Zeiträumen gewartet. Dies ist durch entsprechende Belege nachzuweisen.

Die SOMMER Industrietorantriebe der Baureihe GIGAsedo, GIGAroll und GIGAspeed sind im Allgemeinen für eine Lebensdauer von 500 Betriebsstunden (Summe aus Öffnungs- und Schließzeit des Tores) konzipiert und so exemplarisch mit einem Dauertest bei konstanter Nennlast und unter Einhaltung der Spezifikationen geprüft. Grundlage zur Erreichung der Lebensdauer ist dabei die Einhaltung der in der Montage- und Betriebsanleitung genannten Angaben, Vorschriften und Normen. Die Nenndaten sind bezogen auf eine Umgebungstemperatur von 25 °C und eine Höhenlage <1000 m ü. NN. Bei Betrieb im Bereich der Grenzwerte, ist gegebenenfalls eine Reduzierung des zulässigen Drehmoments und eine Anpassung der Einschaltdauer zu berücksichtigen. Voraussetzung ist eine bestimmungsgemäße Verwendung des Antriebes sowie dessen fachgerechte Montage.

Leistungen

Alle Mängel an einem Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, werden im Rahmen des Garantiezeitraums durch SOMMER beseitigt. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich nachzubessern, gegen mangelfreie zu ersetzen oder durch einen Minderwert zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von SOMMER.

Bitte beachten Sie, dass sich der Geltungsbereich der freiwilligen Herstellergarantie ausschließlich auf die private Nutzung der Anlage erstreckt. Unter privater Nutzung verstehen wir maximal 10 Zyklen (AUF/ZU) pro Tag.

Industrielle Anwendungen mit weit höheren Nutzungszyklen sind mit SOMMER fallbezogen vor dem Kauf abzustimmen.

Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau sowie für die Überprüfung entsprechender Teile und Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der Garantie ausgeschlossen. Durch Entfernen oder Unkenntlichmachung des Typenschildes erlischt der Garantieanspruch.

Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch:

  • unsachgemäßen Einbau und Anschluss
  • unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung
  • mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall, Stoß
  • äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen
  • Reparatur durch nicht qualifizierte Personen
  • fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
  • normale Abnutzung oder Wartungsmangel
  • Verwenden von Teilen fremder Herkunft

Anzeigepflicht

Ansprüche aus dieser Garantie setzen voraus, dass Sie uns die Mängel, die durch die Garantie behoben werden sollen, rechtzeitig anzeigen. Eine Anzeige ist nur rechtzeitig, wenn uns die Anzeige spätestens zwei Wochen nach dem Zeitpunkt zugeht, zu dem Sie erstmals Kenntnis von dem Mangel erlangten. Die Anzeige muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Verjährung

Ansprüche aus dieser Garantie verjähren innerhalb von 1 Jahr ab Ende des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen.

Rechtwahl

Die Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand

Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dieser Garantie einschließlich ihrer Wirksamkeit sind die an unserem Sitz zuständigen Gerichte.

Gültig ab Juli 2021